Gesundheits-Apps – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
In den letzten Jahren sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zunehmend auf den Gesundheitsmarkt gebracht worden. Das Wort -markt ist hier bewußt gewählt.
Die über allem schwebende Idee sollte die Verbesserung der Versorgung sein. Damit gemeint sind sowohl eine vorbeugende (präventive) als auch eine behandelnde (kurative) Versorgung.
Ziel einer jeden Gesundheits-App muss also sein, dass im Ergebnis Menschen entweder länger gesund sind, oder wieder gesund werden. Und das muss, wie bei allen Maßnahmen oder Therapien in der Medizin, bewiesen werden.
Sie kaufen sich ja auch kein teures Auto welches nicht fährt. Wenn sie aber von A nach B müssen ist ein günstigeres Auto, welches fährt, sowohl vom Effekt als auch in Bezug auf die Kosten, die bessere Wahl.
Der Bundestag schreibt in einer Meldung:
„Im Durchschnitt lägen die Herstellerpreise für eine DiGA bei 500 Euro (in der Regel für ein Quartal). Die Herstellerpreise seien weiter gestiegen und lägen weit über den Preisen für vergleichbare digitale Anwendungen außerhalb des Verzeichnisses. (...) Sie überstiegen auch deutlich das Vergütungsniveau einer konventionellen Versorgung, etwa einer ambulanten ärztlichen Behandlung.“
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-985830 (abgerufen am 24.01.2025)
Überlegen Sie einmal, wie gut 500€ bspw. in eine Brille oder einen Zahnersatz investiert wären.
Es gibt bis heute berechtigte Kritik am Nutzen und an den Kosten von digitalen Gesundheitsanwendungen.
Hinzu kommt bei einigen Apps, dass im Rahmen der Anwendung eine ärztliche Begleitung gefordert wird. „Arztzeit“ ist heute, auch ohne eine breite Anwendung von Apps, ein knappes Gut geworden. Wie lange warten Sie auf einen Termin?
Am Rande sei noch erwähnt, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin gesetzlich verpflichtet sind nach dem sogenannten WANZ Prinzip zu handeln.
So heißt es in §12 SGB V „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. " (Wirtschaftlich Ausreichend Notwendig Zweckmäßig)
Wir müssen also qua Gesetz beachten, wo wir als Ärzteschaft - in der Konsequenz aber auch als Gesellschaft - Ressourcen vernünftig einsetzten und wo wir sie nutzlos verbrennen.
Ohne Mehrwert der Digitalisierung wird es keine Anwendung geben.
Wenn Sie trotzdem eine DiGA anwenden wollen können Sie direkt bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Weitere Informationen finden sie unter folgenden Links:
https://www.aok.de/pp/gg/magazine/gesundheit-gesellschaft-09-2024/rundruf-diga/ (abgerufen am 24.01.2025)
https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/medizin/fakultaet/arbeitsgruppen/digitale-medizin/forschung/diga-evidence/ (abgerufen am 24.01.2025)